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Schriftdolmetschen

Was bedeutet Schriftdolmetschen?

Schriftdolmetschen ist die simultane Übertragung gesprochener Sprache in geschriebenen Text. In Österreich werden dazu verschiedene Techniken verwendet:

  • die konventionelle Methode mittels Schreiben auf einer Computertastatur
  • fallweise auch die Spracherkennung  oder „Respeaking“

Damit soll Menschen mit Hörbeeinträchtigungen die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben ermöglicht werden. Auf diese Teilhabe haben Menschen mit Behinderung über die UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 ratifiziert und in der Folge in nationales Recht übernommen hat, ein Anrecht.


Wie funktioniert Schriftdolmetschen?

Der gesprochene Text wird simultan in Schrift umgesetzt.
Dies kann vor Ort geschehen oder auch Online über eine Internetverbindung mittels spezieller Software.
Speziell ausgebildete SchriftdolmetscherInnen übersetzen wortwörtlich oder auch inhaltlich zusammengefasst von der Laut- in die Schriftsprache, sodass man fast verzögerungsfrei den Text auf einem Monitor oder einer Leinwand mitlesen kann.

Wo können SchriftdolmetscherInnen eingesetzt werden?

Zu den Einsatzmöglichkeiten von SchriftdolmetscherInnen gehören unter anderem

Beispiele von Anwendungen:

  • Events/Veranstaltungen
  • Aus- und Weiterbildung
  • Schule und  Universität
  • Arztbesuche
  • berufliche Zwecke wie Sitzungen und Seminare
  • Gerichtsverhandlungen
  • Amtswege
  • Einzelpersonen und Gruppen
  • Vorträge
  • Podiumsdiskussionen
  • und noch viele andere Möglichkeiten

Die Kostenträger sind je nach Situation verschieden und können Bund, Land, Kommune oder andere Leistungsträger sein.

Schriftdolmetschen ist für viele Menschen sehr hilfreich, nicht nur für hörbeeinträchtigte Personen, wird aber noch viel zu selten geordert, obwohl darauf ein Anrecht besteht.

Fragen Sie uns bitte, wenn Sie dieses Thema interessiert und Sie wissen wollen, wie man Schriftdolmetschleistungen bestellt, wir unterstützen Sie gerne dabei.
Auch wenn Sie die Ausbildung zum Schriftdolmetscher interessiert.

Und was sagt das Gesetz?

Veranstalter sind lt. Gesetz verpflichtet für Barrierefreiheit zu sorgen, sowie auch Rampen für Rollstuhlbenutzer langsam aber sicher zur Selbstverständlichkeit werden.
Von der UN-Konvention f. Menschen mit Behinderungen über die Bundesverfassung bis zum Bundesbehindertengleichbehandlungsgesetz gibt es einige Regelungen, die greifen.

Schriftdolmetschen ist leider noch weitgehend unbekannt, auch unter den Betroffenen.
Es gehört aber genauso zur barrierefreien Kommunikation. Ähnlich wie Gebärdensprachdolmetschen.

Jedoch dürfen diese Leistungen nicht vermischt oder gar gegeneinander ausgespielt werden. Dies geschieht leider immer wieder! Es sind verschiedene Leistungen, passend für die jeweiligen Personen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
MAIL an uns